Maßnahmen
Weltweite Blindheitsverhütung
- Die Situation in den Entwicklungsländern
- Internationale Maßnahmen des Netzwerks VISION 2020 Deutschland<
- Forderungen an die deutsche Entwicklungspolitik
I. Die Situation in den Entwicklungsländern
Die meisten sehbehinderten Menschen
(etwa 90 Prozent) leben in den ärmsten Ländern
der Welt. Blindheit verstärkt ihre Armut
noch, denn sie können nicht arbeiten oder
zur Schule gehen und ihre Familie muss
sie versorgen. Die Hälfte von ihnen könnte
durch soeinfache Maßnahmen wie eine
Operation am Grauen Star oder eine Brille
wieder sehen.
Sehbehinderungen sind in Entwicklungsländern
sowohl eine Ursache als auch eine
Folge von Armut. Wer arm ist, hat nur
schlechten Zugang zu medizinischer Versorgung,
sodass viele Erblindungen aufgrund
mangelnder Vorsorge auftreten. Es gibt viel
zu wenig Augenärzte oder Kliniken. Selbst
wenn es sie gäbe: Die meisten Menschen in
Entwicklungsländern könnten beispielsweise
eine Operation am Grauen Star nie selbst
bezahlen. Dazu kommt die Ausgrenzung
von Menschen mit Behinderungen aus dem
gesellschaftlichen und kulturellen Leben.
Ohne Hilfe kann dieser Teufelskreis aus
Armut und Behinderung nicht durchbrochen
werden. Dabei lassen sich viele Ursachen
von Blindheit kostengünstig behandeln
oder durch Vorsorge gänzlich vermeiden.
Die Augen täglich mit sauberem Wasser zu
waschen verhindert z.B. Trachom. Für die
Betroffenen bedeutet diese Vorsorge die
Chance auf ein selbstbestimmtes Leben.
II. Internationale Maßnahmen
des Netzwerks VISION 2020
Deutschland
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1. Aufklärungsarbeit
Die Mitglieder von VISION 2020 Deutschland
machen seit dem Jahr 2002 jährlich
während der bundesweiten Aufklärungskampagne
"Woche des Sehens" u.a. auf
vermeidbare Erblindung und die Situation
blinder Menschen in Entwicklungsländern
aufmerksam. Ziel ist, die deutsche Bevölkerung
über weltweite Blindheitsursachen
und den Zusammenhang zwischen Armut
und dem Risiko, zu erblinden, aufzuklären.
2. Finanzielle Unterstützung und Erschließung
zusätzlicher Ressourcen
Die Mitglieder von VISION 2020 Deutschland
mobilisieren Ressourcen in Deutschland.
Sie rufen dazu auf, Programme zur
Prävention und Behandlung von Blindheitsursachen
sowie zur Stärkung von Betroffenen
in Entwicklungsländern finanziell zu
unterstützen.
3. Fachliche Unterstützung
- Förderung von Universitäts-
Partnerschaften
Die Mitglieder von VISION 2020 Deutschland
setzen sich für eine enge Kooperation
mit Partnern in Entwicklungsländern ein.
Ein Schwerpunkt ist der Aufbau von
Partnerschaften zwischen deutschen
Universitäts-Augenkliniken und Kliniken
in Entwicklungsländern, insbesondere in
Afrika (Twinning). Dabei stehen die Ausund
Weiterbildung von augenmedizinischem
Personal im Vordergrund. Vorbild
ist die seit 1978 bestehende Partnerschaft
zwischen den Augenkliniken in München
und Nairobi / Kenia.
- Beratung von Entscheidungsträgern
und Regierungen
Die Mitglieder von VISION 2020 Deutschland
beraten Regierungen bei der Erstellung
von nationalen Blindheitsverhütungsplänen.
Ziel ist, im Partnerland eine
ausreichend
finanzierte, qualitativ gute
und flächendeckende augenmedizinische
Versorgung für alle Bevölkerungsgruppen
zu erreichen.
- Einsatz für Inklusion blinder und sehbehinderter
Menschen
Die Mitglieder von VISION 2020 Deutschland
setzen sich für die Inklusion sowie für
die nachhaltige und umfassende Verbesserung
der Lebenssituation blinder und
sehbehinderter Menschen in Entwicklungsländern
ein. Sie stärken die Interessenorganisationen
und die Selbstkompetenz
der Betroffenen.
III. Forderungen an die deutsche
Entwicklungspolitik
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Das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
hat in seinem Politikpapier "Behinderung
und Entwicklung" (1) bereits den Zusammenhang
zwischen Armut und Blindheit aufgegriffen.
Die Bundesregierung muss sich
demnach intensiver für eine Verbesserung
der Blindheitsverhütung und der Rehabilitation
blinder Menschen in Entwicklungsländern
einsetzen.
Daher richten wir die folgenden
Forderungen an die Bundesregierung:
- Die Entwicklungszusammenarbeit
muss inklusiv gestaltet werden.
Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention
(UN-BRK) ratifiziert
und muss sie umsetzen.
Ein Kriterium bei der Vergabe von
Mitteln muss sein, dass von dem
geförderten Projekt oder Programm
auch blinde und sehbehindere Menschen
profitieren können.
- Nationale Blindheitsverhütungspläne
schaffen: Das BMZ sollte bei
bilateralen Regierungsgesprächen und
in Verhandlungen um multilaterale
Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit
darauf hinwirken, dass
nationale Blindheitsverhütungspläne
erstellt und Finanzierungsmechanismen
für die Prävention und Heilung
von Blindheit in den Partnerländern
der Entwicklungszusammenarbeit
geschaffen werden. Die Technische
Zusammenarbeit sollte in Kooperation
mit zivilgesellschaftlichen Fachorganisationen
Expertise in Blindheitsverhütung
vorhalten.
-
Millennium Development Goals
ergänzen: Die meisten Staaten und
Organisationen orientieren sich in ihrer
Entwicklungszusammenarbeit an der
Millenniums-Erklärung der Vereinten
Nationen und an den Millennium
Development
Goals (MDGs). (2) Leider wird
in dieser Erklärung weder das Thema
Behinderung noch das Thema Blindheit
erwähnt. Gerade in den MDGs
und deren Unterzielen soll das Thema
aufgegriffen werden, da behinderte
Menschen häufig zu den am stärksten
marginalisierten Bevölkerungsgruppen
zählen. (3)
Die MDGs sollten präzisiert und spezielle
Programme und Präventionsmaßnahmen
zur Heilung und Verhütung
von Blindheit sowie zur Rehabilitation
blinder Menschen darin verankert
werden. Blindheitsverhütung sollte als
ein Indikator für Armutsbekämpfung
gelten. Wir fordern die Bundesregierung
auf, sich auf internationaler
Ebene verstärkt für die Einbeziehung
der Blindheitsverhütung und Rehabilitation
blinder Menschen in die MDGs
einzusetzen.
-
Armut bekämpfen heißt Blindheit
verhüten.
Zielvorgaben zur Blindheitsverhütung
und Rehabilitation blinder
Menschen müssen in die Poverty
Reduction Strategy Papers (PRSPs) (4)
aufgenommen werden. Am Konsultationsprozess
der Regierung mit ihrer
Zivilgesellschaft sollten Nichtregierungsorganisationen
teilnehmen, die
in der Blindheitsverhütung oder für
die Interessen blinder Menschen tätig
sind.
Wir fordern die Bundesregierung auf,
sich dafür einzusetzen, dass diese
Interessenvertreter am Konsultationsprozess
beteiligt werden.
1) Vgl. GTZ (Hrsg): Behinderung und Entwicklung, Ein Beitrag zur Stärkung der Belange von Menschen mit
Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (Politikpapier), November 2006, S. 4.
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2) Vgl.: www.un.org/millenniumgoals/
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3) Vgl.: DFID (Hrsg.): Disability, poverty and development, Februar 2002
Vgl.: Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit e.V., Deutsches Blindenhilfswerk, Interessenvertretung
Selbstbestimmt Leben in Deutschland (Hrsg.): Entwicklung für Alle. Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung
an der weltweiten Armutsbekämpfung.
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4) PRSP ist die Abkürzung für "Poverty Reduction Strategy Paper", deutsch: Strategiepapier zur Armutsminderung.
In den PRSPs wird festgehalten, welche Maßnahmen zur Reduzierung der Armut von der Regierung unter Einbeziehung
der Zivilgesellschaft getroffen werden. Vgl.: GTZ im Auftrag des BMZ (Hrsg.): Behinderung und Entwicklung.
Ein Beitrag zur Stärkung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit,
November 2006, S. 7.
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aktualisiert am 04.04.2011